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Energieausweis

 

Erstellung vom Energieausweis auf EP24

Allgemeine Fragen zur Erstellung von Energieausweisen.

Wann muss ein Energiepass ausgestellt werden und warum soll ich mir schon jetzt einen Energiepass ausstellen lassen?

Bei Bau, Verkauf oder Vermietung muss dem Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden.

Das heißt: Zieht ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus, so muss dem potentiellen Nachmieter ein Energiepass vorgelegt werden, so dass dieser eine Information über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes erhält.

Verkauft jemand sein Haus, so ist auch in diesem Fall dem Interessenten ein Ausweis über die Energieeffizienz des Hauses vorzulegen.

Nach In-Kraft-Treten der EnEV 2006 im Laufe des Jahres 2006, in der die Bestimmungen zum Energiepass geregelt sind, wird es in den ersten Monaten voraussichtlich zu einer enormen Nachfrage nach Energiepässen kommen. Daher ist eine Ausstellung bereits vor In-Kraft-Treten durchaus sinnvoll.

Hausverkäufer oder Vermieter, die schon vor der gesetzlichen Einführung Energiepässe für Ihre Gebäude ausstellen lassen, profitieren gleich mehrfach vom Energiepass. Sie können zum einen bei Miet- oder Kaufinteressenten mit der Innovation Energiepass werben.

Zum anderen geben die im Energiepass enthaltenen Modernisierungstipps Hinweise darauf, wie das Gebäude am wirtschaftlichsten energetisch verbessert werden kann. Nach der Umsetzung der energetischen Sanierungsmaßnahmen erhält das Gebäude eine bessere Einstufung im Energiepass und ist somit attraktiver für neue Mieter bzw. Käufer.